Recht und Datenschutz
TDDDG
Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Datenschutz.
Es gilt bei Telefon, Netz und digitalen Diensten.
Es regelt unter anderem den Zugriff auf Daten im Gerät von Besuchern. Das geschieht etwa durch Cookies.
Für Websites geht es auch um das Zählen von Besuchern. Auch Inhalte von anderen Seiten gehören dazu.
Definition
Das TDDDG ist ein deutsches Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten. Es regelt unter anderem den Zugriff auf Informationen im Endgerät von Besuchern, etwa durch Cookies. Für Websites betrifft das Themen wie Reichweitenmessung und eingebundene Inhalte.