Recht und Datenschutz
DDG
Abkürzung für Digitale-Dienste-Gesetz
Kurz und einfach erklärt
Das DDG ist das deutsche Gesetz über digitale Dienste.
Es regelt unter anderem die Angaben zum Anbieter. Es sagt, welche Angaben auf einer geschäftlichen Website zu finden sein sollen.
Was in Ihrem Fall gilt, klärt eine Rechtsberatung.
Definition
Das DDG ist das deutsche Gesetz über digitale Dienste und regelt unter anderem die Anbieterkennzeichnung. Es nennt Anforderungen an Angaben, die auf einer geschäftlichen Website zu finden sind. Was im Einzelfall gilt, klärt eine Rechtsberatung.