Kurz und einfach erklärt
Es geht um neue Hinweise auf Produktseiten. Sie betreffen die Rechte der Käufer bei Mängeln und die Haltbarkeit von Waren.
Der Beitrag erklärt, welche Hinweise das sind und wo sie stehen müssen. Er sagt auch, wann sie gelten.
Die Hinweise sind feste Grafiken an festen Stellen. Ein Update am Shop kann sie verschieben oder entfernen. Darum prüft man sie nach jedem Update.
Wir nehmen diese Prüfung in Ihren Wartungsvertrag auf. Fehler melden wir mit Fundstelle.
Am 27. September 2026 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) ändert sich, was auf einer Produktseite zu sehen sein muss. Zwei Bausteine kommen hinzu: eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht, die jede Ware betrifft, und eine harmonisierte Kennzeichnung für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die nur unter einer engen Bedingung greift. Beide sind keine Rechtstexte im Fußbereich, sondern Grafiken mit vorgeschriebener Gestalt an einer vorgeschriebenen Stelle. Damit wandern sie aus der Zuständigkeit der Rechtsabteilung in die des laufenden Betriebs: Sie hängen an Theme, Produktdaten, Übersetzung und Zwischenspeicher - und an jedem Update, das eines dieser vier Dinge anfasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die geänderten Vorschriften der Verbraucherrechte-Richtlinie sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden; die nationalen Umsetzungsvorschriften mussten bis zum 27. März 2026 erlassen und veröffentlicht sein (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union).
- Die harmonisierte Mitteilung nennt die Mindestdauer von zwei Jahren (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) und verweist darauf, dass das nationale Recht längere Fristen kennen kann.
- Die Kennzeichnung greift nur, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) für die gesamte Ware gewährt und dem Händler die Angaben liefert.
- Gestaltung, Farbwerte und Schrift sind vorgegeben: Blau #003399 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union), Schriftfamilie Inter (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union), im Onlineshop farbig statt schwarzweiß.
- Unionsrechtliche Informationspflichten gelten im Lauterkeitsrecht als wesentliche Informationen (Bundesministerium der Justiz) - eine fehlende Angabe wird damit zum Ansatzpunkt für Abmahnungen.
- Drei Zonen tragen die Angabe: Kategorieliste, Produktseite und Warenkorb, jede mit eigenem Prüfpunkt. In vier Schritten ausgerollt und in den Wartungstakt aufgenommen, übersteht die Kennzeichnung auch den Wechsel einer Herstellergarantie.
Was am 27. September 2026 gilt
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die sowohl die Verbraucherrechte-Richtlinie als auch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert hat. Ihre Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) anzuwenden. Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzungsmaßnahmen schon bis zum 27. März 2026 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) erlassen und veröffentlichen - ein halbes Jahr Vorlauf, das im Handel selten als Vorlauf ankommt, weil zwischen Verkündung und Produktseite noch Shopsystem, Theme und Produktdatenpflege liegen. Eine Überprüfung durch die Kommission ist erst zum 27. September 2031 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) vorgesehen. Wer auf eine baldige Entschärfung wartet, plant gegen den Text.
Inhaltlich sind es zwei getrennte Bausteine. Der erste ist die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sie enthält die wichtigsten Elemente dieses Rechts, ausdrücklich die Mindestdauer von zwei Jahren (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) und einen allgemeinen Verweis darauf, dass das nationale Recht längere Fristen vorsehen kann. Der zweite Baustein ist die Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie. Sie ist an eine Bedingung geknüpft: Der Hersteller muss eine solche Garantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) anbieten und dem Händler die zugehörigen Angaben zur Verfügung stellen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, entfällt die Kennzeichnung; die Mitteilung bleibt davon unberührt.
Zwei Bausteine, zwei Bedingungen
Drei Zonen im Shop, drei Prüfpunkte
Die erste Zone ist die Produktdetailseite. Für den Onlineverkauf nennt der Richtliniengeber die Platzierung ausdrücklich: Die Kennzeichnung soll direkt neben dem Bild der Ware (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) angebracht werden, damit Verbraucher leicht erkennen können, für welche Ware die Garantie gilt. Eine Grafik im Reiter Downloads, ein Eintrag in den technischen Daten oder ein Verweis im Fußbereich erfüllen diesen Zweck nicht. In der Praxis kollidiert die Vorgabe mit allem, was Themes an dieser Stelle bereits unterbringen: Verfügbarkeitsanzeige, Bewertungssterne, Versandhinweis, Zahlungsarten, Energielabel. Wer den Platz nicht bewusst vergibt, überlässt die Entscheidung dem nächsten Theme-Update.
Die zweite Zone ist der Weg zur Bestellung. Unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung auslöst, muss der Shop klar und in hervorgehobener Weise auf eine feste Auswahl von Angaben hinweisen - fünf Angaben (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) sind es, und dazu zählt seit der Änderung auch die Information über die Haltbarkeitsgarantie. Damit ist die Bestellabschlussseite kein reiner Rechenschritt mehr, sondern eine Fläche mit Informationspflichten. Wer dort mit einem bewusst verkürzten Layout arbeitet, weil jeder zusätzliche Block die Abbruchquote erhöht, muss die Angaben trotzdem unterbringen - und zwar hervorgehoben, nicht als grauer Zusatz unter dem Knopf.
Produktdetailseite
Mitteilung und, wo einschlägig, Kennzeichnung im Sichtbereich neben dem Bild. Prüfen mit je einem Artikel pro Kategorie, nicht nur mit dem Testprodukt aus der Entwicklung.
Warenkorb und Zwischenschritte
Jede Position trägt ihre eigene Angabe. Bei gemischten Warenkörben zeigt sich, ob die Ausgabe je Position oder je Seite gebaut wurde.
Bestellabschluss
Hervorgehobene Wiederholung der Pflichtangaben unmittelbar vor dem Auslösen. Diese Zone fällt bei Checkout-Erweiterungen als erste aus.
Theme- und Shop-Updates
Nach jedem Update dieselben drei Zonen ansehen. Ein überschriebener Block meldet sich in keinem Protokoll und in keiner Fehlerdatei.
Produktdatenpflege
Herstellergarantie, Dauer und Bedingungen gehören in ein eigenes Feld. Freitext in der Beschreibung lässt sich nicht auswerten und nicht prüfen.
Sprachfassungen
Die Mitteilung liegt in den Amtssprachen vor. Eine fehlende Sprachfassung fällt im deutschen Testlauf nicht auf, weil die Seite dort korrekt aussieht.
Die dritte Zone beginnt nach dem Kauf. Bestellbestätigung, Kundenkonto und Hilfebereich sind der Ort, an dem aus der Mitteilung ein Vorgang wird: Ein Kunde meldet einen Mangel und will wissen, was ihm zusteht. Was die Mitteilung bewusst nicht ausbreitet, steht im nationalen Recht - etwa die Beweislastregel, nach der ein Mangel, der sich innerhalb eines Jahres (Bundesministerium der Justiz) ab Übergabe zeigt, als von Anfang an vorhanden vermutet wird. Wer diese Antworten im Hilfebereich vorhält, spart im Servicefall mehr Zeit, als die Pflege des Bausteins kostet.
Was die Grafikvorlage vorschreibt
Wie Mitteilung und Kennzeichnung aussehen, ist nicht dem Gestalter überlassen. Die zugehörige Durchführungsverordnung vom 25. September 2025 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) legt Inhalt, Format und Gestaltung fest; sie gilt ab demselben Tag (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) wie die geänderten Informationspflichten. Zwischen Erlass und Anwendung liegt damit rund ein Jahr - für einen Shop mit mehreren tausend Artikeln, zwei Sprachfassungen und einem eigenen Theme ist das keine lange Zeit, zumal die Vorlage nicht nachgebaut, sondern übernommen werden muss.
Die Anhänge sind konkret. Außerhalb des Onlinehandels darf die Kennzeichnung 95 × 100 mm (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) nicht unterschreiten; für diese Mindestgröße schreibt die Verordnung die Schriftgrößen vor, unter anderem 7 pt (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) für die mehrsprachige Angabe und 80 pt für die Zahl der Garantiedauer. Die Mitteilung hat im Druck eine Mindestgröße von A4 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union). Für den Bildschirm nennt die Verordnung keine Millimeterangabe, das Verhältnis der Elemente bleibt aber vorgegeben - ein Baustein, der auf dem Telefon auf Briefmarkengröße schrumpft, verfehlt den Zweck ebenso wie einer, der die halbe Seite belegt.
| Vorgabe | Wert aus der Verordnung | Was im Shop dagegen läuft |
|---|---|---|
| Farbe Blau | #003399 (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) | Theme-Variable färbt eingebettete Grafiken beim Bau um |
| Farbe Gelb | Pantone Yellow C, RGB 255-237-0 | Der Hexwert in der Amtsblattfassung ist nicht kopierbar |
| Schriftfamilie | Inter (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) in drei Schnitten | Schriftersetzung durch die Theme-Schrift beim Bündeln |
| Fassung im Onlineshop | farbig statt schwarzweiß | Druckdatensatz ohne Farbe in das Bilderverzeichnis kopiert |
| Geschachtelte Anzeige | vollständig beim ersten Aufruf | Aufklapper mit zweitem Schritt oder Nachladen |
| Ziel des QR-Codes | feste Seite im Portal Ihr Europa | Kurzlink oder Weiterleitung über den eigenen Zähler |
Drei dieser Zeilen sind reine Betriebsfehler und tauchen erst nach einem Update auf. Die Verordnung verlangt, dass eine geschachtelte Anzeige die Kennzeichnung beim ersten Mausklick (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union), beim ersten Rollover oder bei der ersten Berührung vollständig zeigt; ein Aufklapper, der erst nachlädt, erfüllt das nicht. Im Onlineshop muss die Mitteilung außerdem farbig in RGB (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union) ausgeliefert werden, eine Schwarzweißfassung aus dem Druckdatensatz ist dort nicht vorgesehen. Und der QR-Code ist nicht editierbar: Er führt auf eine feste Seite im Portal Ihr Europa (Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union), nicht auf eine eigene Landeseite und nicht über einen Kurzlink mit Zähler.
Der Gelbwert lässt sich nicht kopieren
Warum das eine Wartungsaufgabe ist
Ein Rechtstext altert im Verborgenen, ein Bildbaustein verschwindet sichtbar. Genau darin liegt der Unterschied zu den klassischen Pflichtangaben: Eine Widerrufsbelehrung steht nach dem Update unverändert da, die Kennzeichnung dagegen kann fehlen, verrutscht, umgefärbt oder abgeschnitten sein, ohne dass eine Fehlermeldung entsteht. Wer die Rechtstexte im Shop schon regelmäßig pflegt, kennt den Takt; neu ist, dass die Prüfung eine Sichtprüfung im Layout ist und keine Textprüfung mehr. Dieselbe Erfahrung hat der Widerrufsbutton gebracht: Eine Rechtsfunktion ist ein Ablauf, kein Absatz.
Die Größenordnung spricht dafür, das früh einzuplanen. Der deutsche Onlinehandel setzte zuletzt 92,3 Milliarden Euro (Handelsverband Deutschland) netto um und steht damit für 13,5 Prozent (Handelsverband Deutschland) des gesamten Einzelhandelsumsatzes. Im mobilen Datensatz des Crawls für den Web Almanac 2025 waren 19,2 Prozent (Web Almanac 2025) der untersuchten Seiten Onlineshops; unter den zehn Millionen meistbesuchten Domains ist es etwa jede fünfte Seite (Web Almanac 2025). Gewerbliche Garantien sind im Handel verbreitet: In der Mystery-Shopping-Erhebung zur Folgenabschätzung der Richtlinie wurde bei 66 Prozent (Europäische Kommission 2022) der Testkäufe mindestens eine gewerbliche Garantie angeboten. Wie viele davon die vier Merkmale der Kennzeichnungspflicht erfüllen - Garantie des Herstellers, ohne zusätzliche Kosten, für die gesamte Ware, länger als zwei Jahre -, weist die Erhebung nicht aus.
Der Unterschied zwischen einem Absatz und einem Baustein
Praktisch heißt das: eine Prüfung, die nach jedem Update ohne Nachdenken läuft. Ein kurzes Skript reicht für die Grundfrage, ob der Baustein überhaupt ausgeliefert wird; die Beurteilung, ob er an der richtigen Stelle und in der richtigen Größe steht, bleibt eine Sichtprüfung. Beides zusammen dauert je Shop wenige Minuten, wenn die Kennungen im Markup stabil sind - und genau deshalb lohnt es sich, diese Kennungen einmal bewusst zu vergeben, statt sich auf Klassennamen aus dem Theme zu verlassen.
#!/usr/bin/env bash
# Grundprüfung der drei Zonen: liefert der Shop die Bausteine überhaupt aus?
# Die Beurteilung von Lage und Größe bleibt Sichtprüfung.
set -euo pipefail
BASIS="https://shop.example.invalid"
ARTIKEL="/produkt/pruefartikel-mit-herstellergarantie"
AUS="$(mktemp -d)"
curl -fsS "$BASIS$ARTIKEL" -o "$AUS/detail.html"
grep -q 'data-baustein="gewaehrleistung-mitteilung"' "$AUS/detail.html"
grep -q 'data-baustein="haltbarkeit-kennzeichnung"' "$AUS/detail.html"
# Farbfassung: der Hexwert muss als Zeichenkette im gebauten Stylesheet stehen
grep -q '#003399' theme/dist/label.css
# Zone 3: Hinweis unmittelbar vor dem Auslösen der Bestellung
curl -fsS -b "$AUS/sitzung.txt" "$BASIS/checkout/confirm" -o "$AUS/abschluss.html"
grep -q 'data-baustein="gewaehrleistung-hinweis"' "$AUS/abschluss.html"
echo "BAUSTEINE_OK"Prüfpunkte je Zone
Die folgende Liste ist die Kurzfassung dessen, was in einem Wartungsdurchlauf tatsächlich angesehen wird. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, aber sie verhindert die häufigsten stillen Ausfälle - jene, bei denen alles funktioniert und trotzdem etwas fehlt.
- Die Mitteilung erscheint auf jeder Produktdetailseite, auch bei Varianten, Bundles und Artikeln ohne Bild.
- Die Kennzeichnung erscheint nur dort, wo eine Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus im Datensatz hinterlegt ist - und dort verlässlich.
- Beide Bausteine liegen im Sichtbereich neben dem Bild, nicht unter dem Reiter mit den technischen Daten.
- Die Farbfassung im Shop ist farbig; die Schwarzweißfassung liegt allenfalls im Druckverzeichnis.
- Eine geschachtelte Anzeige zeigt die vollständige Fläche beim ersten Aufruf, ohne Nachladen und ohne zweiten Schritt.
- Der QR-Code führt unverändert auf die vorgegebene Zielseite, nicht über einen eigenen Zähler.
- Jede Sprachfassung des Shops zeigt die zugehörige Sprachfassung der Mitteilung; Übersetzungslücken treffen zuerst die Pflichtangaben.
- Nach jedem Update von Theme, Shopsystem und Checkout-Erweiterung wird derselbe Durchlauf wiederholt und mit Datum protokolliert.
Der letzte Punkt ist der, an dem es in der Praxis scheitert. Ein Durchlauf ohne Protokoll ist im Streitfall keine Prüfung, sondern eine Erinnerung. Ein Bildschirmfoto je Zone mit Datum und Artikelnummer kostet drei Minuten und ist der einzige Nachweis, der später noch etwas wert ist. Wer die Bestellstrecke ohnehin nach jedem Update durchspielt, hängt die drei Aufnahmen an denselben Regressionstest nach Updates an - dann entsteht der Nachweis nebenbei.
Rechtsfolge: wesentliche Information
In Deutschland ist die Richtlinie mit zwei Gesetzen umgesetzt worden. Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts wurde als BGBl. 2026 I Nr. 28 (Bundesministerium der Justiz) verkündet, das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zwei Wochen später als BGBl. 2026 I Nr. 43 (Bundesministerium der Justiz). Die zweite Verkündung ist für den Betrieb die unangenehmere, denn sie betrifft die lauterkeitsrechtliche Flanke: Informationspflichten aus Unionsrecht sind dort keine Nebensache.
Als wesentlich im Sinne des § 5a Absatz 1 gelten auch solche Informationen, die dem Verbraucher auf Grund unionsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen.
Diese Verweisung (Bundesministerium der Justiz) ist der Grund, warum ein fehlender Baustein mehr ist als ein Schönheitsfehler. Wird eine wesentliche Information vorenthalten, kann darin eine unlautere geschäftliche Handlung liegen, und die wird in der Regel von Wettbewerbern oder Verbänden verfolgt, nicht von einer Behörde. Belastbare Zahlen darüber, wie oft das in den ersten Monaten geschieht, gibt es naturgemäß noch nicht; die Abmahnpraxis der vergangenen Jahre bei Preisangaben und Widerrufsrecht spricht aber dafür, die Umstellung nicht bis zum Stichtag zu schieben.
Für den Servicefall lohnt der Blick in das Kaufrecht, weil die Mitteilung nur die Grundlinie zeigt. Mängelansprüche bei beweglichen Sachen verjähren in zwei Jahren (Bundesministerium der Justiz). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe, greift die Vermutung zugunsten des Verbrauchers (Bundesministerium der Justiz). Und wird nachgebessert, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Mangels einmalig um zwölf Monate (Bundesministerium der Justiz). Diese drei Sätze beantworten den größten Teil der Rückfragen, die nach Einführung der Mitteilung im Servicepostfach landen.
In vier Schritten eingeführt
Bestand aufnehmen
Welche Artikel haben eine Herstellergarantie, in welchem Feld steht sie, und wie viele Artikel betrifft das? Ohne diese Zahl lässt sich weder der Aufwand noch die Prüfstichprobe planen.
Vorlage verankern
Mitteilung und Kennzeichnung als eigene Bausteine mit stabilen Kennungen in die Produktseiten-, Warenkorb- und Abschlussvorlage einsetzen - nicht in den Beschreibungstext, sondern in die Vorlage.
Auf der Kopie prüfen
Der erste Durchlauf gehört auf eine Kopie der Umgebung, inklusive gemischtem Warenkorb, Variantenartikel und zweiter Sprachfassung.
In den Takt geben
Prüfpunkte in die Update-Nachbereitung übernehmen, Nachweis je Zone ablegen, Zuständigkeit benennen. Ab hier ist es Betrieb und keine Umstellung mehr.
Welche Artikel haben eine Herstellergarantie, in welchem Feld steht sie, und wie viele Artikel betrifft das? Ohne diese Zahl lässt sich weder der Aufwand noch die Prüfstichprobe planen.
Mitteilung und Kennzeichnung als eigene Bausteine mit stabilen Kennungen in die Produktseiten-, Warenkorb- und Abschlussvorlage einsetzen - nicht in den Beschreibungstext, sondern in die Vorlage.
Der erste Durchlauf gehört auf eine Kopie der Umgebung, inklusive gemischtem Warenkorb, Variantenartikel und zweiter Sprachfassung.
Prüfpunkte in die Update-Nachbereitung übernehmen, Nachweis je Zone ablegen, Zuständigkeit benennen. Ab hier ist es Betrieb und keine Umstellung mehr.
Der dritte Schritt wird gern übersprungen, weil die Änderung klein aussieht. Sie ist es auch - bis der Warenkorb zwei Artikel enthält, von denen nur einer eine Herstellergarantie hat, und die Ausgabe je Seite statt je Position gebaut wurde. Solche Fälle findet man auf einer Kopie in zehn Minuten und im Livebetrieb erst durch eine Beschwerde.
Was in den Wartungstakt gehört
Eine Pflicht, die an Vorlage, Daten und Zwischenspeicher gleichzeitig hängt, braucht einen festen Platz im Betrieb. In unseren Wartungsleistungen ist das der Punkt, an dem Rechtspflichten und Technik zusammenlaufen: Die Sichtprüfung der drei Zonen steht in derselben Liste wie Sicherheitsupdates und Verfügbarkeitsprüfung, weil sie denselben Auslöser hat - ein Update.
Nach Sicherheitsupdates
Sicherheitsupdates fassen häufig auch Vorlagen an. Die drei Zonen gehören deshalb in die Nachbereitung jedes Updates, nicht in einen eigenen Termin.
Nach Erweiterungswechseln
Checkout-Erweiterungen überschreiben die Abschlussseite. Wer wissen will, wann eine Erweiterung stehen bleibt, verfolgt die Lizenzfristen der Erweiterungen.
In der laufenden Überwachung
Das Monitoring sieht, ob die Seite antwortet - nicht, ob ein Baustein fehlt. Deshalb ergänzt eine Inhaltsprüfung auf feste Kennungen die Erreichbarkeitsprüfung.
Neben der Indexprüfung
Wie beim Überwachen der Indexierbarkeit gilt: Ein stiller Ausfall wird nur gefunden, wenn jemand gezielt danach sucht.
Im Shopsystem-Update
Große Sprünge im Shopsystem bringen neue Vorlagen mit. Danach ist der Baustein entweder übernommen oder verschwunden - dazwischen gibt es nichts.
Bei Inhaltsseiten
Auch die Pflege des Redaktionssystems betrifft das Thema, sobald Produktseiten oder Ratgeber aus einem zweiten System kommen.
Wer diese Punkte nicht selbst verfolgen will, hängt sie an einen Wartungsvertrag mit festem Prüftakt. Für uns ist die Umstellung ein abgegrenztes Paket: Bestandsaufnahme, Bausteine in den Vorlagen, Prüfpunkte im Update-Ablauf, Nachweis je Durchlauf. Danach läuft die Sache im Wartungstakt mit, und die Frage, ob die Angaben nach dem letzten Update noch stehen, hat eine datierte Antwort statt einer Vermutung. Bei Fragen zur Umstellung sind wir über die Kontaktseite erreichbar.
Quellen und Studien
Verwandte Artikel
Widerrufsbutton im Shop: einbauen, prüfen, protokollieren
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion. Wen die Pflicht trifft, wie die zwei Stufen aussehen und was die Wartung prüft.
WordPress-Sicherheitsupdates: Was alte Zweige noch bekommen
WordPress 7.1.2 schloss eine kritische Lücke, der Fix kam als Gefälligkeit bis 4.7 zurück. Was ältere Zweige erhalten, was nicht und wann der Sprung fällig ist.
Serverumzug ohne Bestellverlust: Ablauf für Shops
Resolver liefern alte DNS-Antworten teils 1 bis 3 Tage weiter aus. So zieht ein Shop um, ohne Bestellungen, Cronjobs oder Zahlungsmeldungen zu verlieren.