Widerrufsbutton im Shop: einbauen, prüfen, protokollieren
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion. Wen die Pflicht trifft, wie die zwei Stufen aussehen und was die Wartung prüft.
Das ist Seite 3 der Beiträge aus unserem Blog. Die neueren Beiträge stehen auf den Seiten davor.
Jeder Beitrag erklärt ein Thema. Unter dem Titel steht ein kurzer Text zum Inhalt. Klicken Sie auf einen Beitrag. Dann lesen Sie den ganzen Text.
Die Beiträge stehen auf mehreren Seiten. Unter der Liste wählen Sie eine andere Seite.
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion. Wen die Pflicht trifft, wie die zwei Stufen aussehen und was die Wartung prüft.
Nach Updates und Importen fehlen Textbausteine, greift die Rückfallsprache und bricht hreflang. So prüfen und pflegen Sie die Sprachstände Ihres Shops.
Nulltreffer, fehlende Synonyme und ein veralteter Index kosten Bestellungen. So wird die Shop-Suche zu einem festen, messbaren Baustein der Wartung.
Cronjobs und Importe fallen lautlos aus, während die Seite grün bleibt. So richten Sie Heartbeat-Überwachung sowie Laufzeit- und Mengenschwellen im Shop ein.
Agenturen bauen Shops, die Betreuung bleibt liegen. So funktioniert White-Label-Wartung: Modelle, SLA-Abgrenzung, Mandantentrennung und Berichte in Ihrer Marke.
Wenn die bisherige Wartung endet, entscheidet die Übergabe: Zugänge sichern, Bestand in 30 Tagen prüfen und den Anbieterwechsel ohne Shop-Ausfall abschließen.
Datenbank-Passwörter und Zahlungs-API-Schlüssel bleiben oft jahrelang gültig. So verankern Sie Rotation und Leak-Monitoring als festen Wartungsbaustein im Shop.
DDoS-Angriffe treffen Shops zur umsatzstärksten Zeit. So hält gemanagter Schutz den Laden im Saisonpeak erreichbar – mit Filtern, Lastreserven und Alarmierung.
Automatisierte Bots testen gestohlene Karten am Checkout. So erkennen Sie Card-Testing früh, bremsen es mit Monitoring und Rate-Limiting und sparen Gebühren.